Sie wollten eigentlich nur helfen und müssen jetzt teuer dafür bezahlen. Aktuell klagen rund 30 Lipper vor dem Verwaltungsgericht Minden, weil sie für Asylbewerber gebürgt haben und deshalb das Jobcenter teils hohe Beträge von den Klägern wiederhaben möchte.
Solche Bürgschaften sollten helfen, damit Asylbewerber vor allem aus Syrien Angehörige nach Deutschland nachholen konnten. Die Kläger verpflichteten sich, für die Unterbringungs- oder Arztkosten der Flüchtlinge zu bürgen. Kern der Rechtsstreitigkeiten ist die Frage nach dem „wie lange“? Denn die Kläger meinen, sich nur für die Zeit bis zur Anerkennung des Asylbewerbers verpflichtet zu haben. Die Jobcenter sind aber der Ansicht, dass die Bürgschaft für die gesamte Aufenthaltsdauer des jeweiligen Flüchtlings gilt. In Einzelfällen geht es um Forderungen von über 10.000 Euro, sagte uns eine Gerichtssprecherin. Die Erfolgsaussichten der Kläger seien in der Regel gering, weil das Bundesverwaltungsgericht zuletzt für die Jobcenter entschieden hatte.