Eine Frau aus Bad Salzuflen muss knapp 20.000 Euro an das Jobcenter Lippe zahlen. Sie hatte für drei Asylbewerber gebürgt und sich damit verpflichtet, für Unterbringungskosten aufzukommen.
Dagegen hatte sie geklagt: Kern des Streits vor Gericht war die Frage danach, wie lange die Frau bürgt und damit auch zahlen muss. Laut Gericht war sie davon ausgegangen, sich bis zur Anerkennung des Asylbewerbers verpflichtet zu haben. Das sah das Gericht anders. Die vereinbarten Bedingungen für ein Ende der Bürgschaft seien nicht erfüllt, deshalb habe man die Klagen abgewiesen. Ursprünglich ging es um rund 23.000 Euro. Weil sich rechtlich etwas geändert hatte, musste das Jobcenter die Forderungen nach Kranken- und Pflegeversicherungskosten schon zurücknehmen. Damit bleiben noch etwa 19.000 Euro, die die Frau zahlen muss.