Ein Oerlinghauser Hobbyflieger muss in Zukunft am Boden bleiben. Der Mann wollte einer Prüfung der Zuverlässigkeit durch die Behörden nicht zustimmen. Das Luftsicherheitsgesetzt verlangt diesen Nachweis, der in Form einer Anfrage bei Verfassungsschutz erfolgen kann. Ohne Zustimmung des Piloten ist das aber nicht möglich. Deshalb hat die Bezirksregierung die Fluglizenz eingezogen ? zu Recht, hat das Verwaltungsgericht in Minden entschieden.