Wegen der vielen Zuschussanträge begrenzt die Stadt Barntrup die Fördergelder in Sanierungsgebieten. Künftig sollen höchstens drei Fassadenseiten förderfähig sein, außerdem führt die Stadt eine Bagatellgrenze ein: Nur, wenn die Förderung bei mindestens 400 Euro liegt, soll es sie tatsächlich geben. Schuppen und Garagen sind nicht mehr förderfähig – es sei denn, sie gelten als ortsbildprägend.