Ein Luftbildfotograf muss sich selbst fotografieren lassen und Fingerabdrücke abgeben. Das hat heute das Mindener Verwaltungsgericht entschieden. Er war während seiner Arbeit mehrfach mit einem motorgetriebenen Drachenfluggerät abgestürzt. Daraufhin hatten ihm die Behörden die Fluglizenz entzogen. Aber, es gab weitere Unfälle, nur seine Schuld konnte ihm keiner nachweisen. Um die Ermittlungen in Zukunft einfacher zu gestalten muss er sich jetzt - wie die Fachleute sagen - erkennungsdienstlich behandeln lassen. Gegen das Urteil kann er allerdings noch Berufung einlegen.