Zwei wegen Vergewaltigung angeklagte Detmolder sind freigesprochen worden. Den beiden 20, beziehungsweise 22jährigen wurde vorgeworfen, einer 17jährigen Bekannten KO-Tropfen in ein Getränk gemischt und sie anschließend missbraucht zu haben. Der Freispruch ist am Ende mit einem simplen Wahlspruch der Justiz begründet worden: im Zweifel für die Angeklagten. Die Schilderungen des 17-jährigen mutmaßlichen Opfers schienen zunächst glaubhaft. Das erklärte auch eine Sachverständige in ihrem Gutachten. Allerdings fehlten selbst der Staatsanwaltschaft wichtige Fakten, so dass auch sie, ebenso wie die Verteidigung, Freispruch forderte. Betäubungsmittel konnten nicht nachgewiesen werden, die Beweise reichten letztendlich nicht aus, um Strafen auszusprechen.