Für einen Blomberger Drogendealer bleibt es bei einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der 32jährige hatte nach dem gleichlautenden Urteil des Detmolder Landgerichts Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof ging auf die Höhe der Strafe allerdings gar nicht ein. Er mahnte lediglich die Überprüfung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an und hob das Urteil auf. Das Detmolder Landgericht hörte heute einen Sachverständigen, am Ende bleib es bei dem ursprünglich gefällten Urteil.