Der Kreis Lippe bekommt eine Rückzahlung von knapp 150.000 Euro. Es geht um Hartz-IV-Mittel.
Auslöser ist ein Urteil des Verfassungsgerichts NRW. Es hatte festgestellt: Die Erstattung der Unterkunftskosten an die Kommunen durch das Land NRW wurde falsch berechnet. Deshalb müssen 236 Millionen Euro anders auf die Kreise und kreisfreien Städte umgelegt werden. Nach einem LZ-Bericht ist Lippe mit seiner Summe eher gering betroffen. Hartz-IV-Empfänger werden von der Neuberechnung der Gelder nichts spüren.