Das Verwaltungsgericht Minden hat der Gemeinde Extertal im Fall der Übergangswohnheime Recht gegeben. Damit ist eine Rückforderung von 150.000 Euro vom Tisch.
Extertals Bürgermeister Hans Hoppenberg freut sich über das Urteil. Der Betrag hätte die Gemeinde um Jahre zurückgeworfen, sagte er im Radio Lippe Gespräch. Ursprünglich hatte das Land 1990 Geld für den Bau von Übergangswohnheime bereitgestellt. Die Unterhaltung übernahm in Extertal die Landesentwicklungsgesellschaft. Sie verkaufte die Übergangswohnheime vor der vereinbarten Frist von 25 Jahren. Ob das Land innerhalb eines Monats Berufung gegen das Urteil einlegt ist nicht bekannt. BV, RaLi