Die nordrhein-westfälischen Städte und Landkreise müssen für zusätzliche Kosten bei der Kinderbetreuung einen Ausgleich vom Land erhalten. Das hat heute der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem wegweisenden Urteil entschieden.
Mit Erfolg geklagt hatten 21 Städte und zwei Kreise, darunter Herford, Bielefeld und Minden. Das Land NRW muss demnach die Kommunen für die finanzielle Mehrbelastung entschädigen, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht. Das Gericht berief sich auf einen Passus in der Landesverfassung, dass den Kommunen keine Aufgaben aufgebürdet werden dürfen, ohne einen Ausgleich zu schaffen. Das Haushaltsloch des Landes dürfte sich noch einmal vergrößern.