Das Detmolder Amtsgericht hat das Verfahren um einen tödlichen Arbeitsunfall gegen eine Geldbuße eingestellt. Der Sicherheitsbeauftragte eines Oerlinghauser Unternehmens muss 4.000 Euro zahlen. Ein Mitarbeiter war von einer Arbeitsbühne gestürzt und wenige Tage später im Krankenhaus verstorben. Die Bühne, auf der er stand war von einem anderen Arbeiter mit dem Gabelstapler angehoben worden.