Osterfeuer müssen bei den lippischen Städten und Gemeinden angemeldet werden. Eine Radio Lippe-Umfrage bei den Kommunen ergab, dass die Feuer außerdem öffentlich sein müssen.
Traditionell sind damit Veranstaltungen von Vereinen oder Verbänden gemeint. Private Osterfeuer sind fast überall verboten. Auch was das Brennmaterial, der Umfang des aufgeschichteten Holzes oder der Abstand des Feuers zur nächsten Bebauung angeht, gibt es in allen Städten und Gemeinden genaue Regeln. In den meisten Kommunen ist ein Feuer am Samstag vor Ostern oder am Ostersonntag gestattet.