Im Detmolder Maulwurf-Prozess hat das Detmolder Landgericht die Strafe für den Angeklagten deutlich abgemildert. Der Rentner muss für seine Attacke nun nur noch 250 Euro Geldbuße bezahlen. Nachstellen eines wildlebenden Tieres der besonders geschützten Art, lautet der Tatbestand. In erster Instanz hatte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Geldbuße von 1.500 Euro verurteilt, weil er zwei Mal mit einem selbstgebauten Mordwerkzeug auf Maulwürfe in seinem Garten losgegangen sein soll. Der Mann gab an, es nur auf Ratten und Wühlmäuse abgesehen zu haben. Durch die Aussage eines Biologen konnte das Gericht dem Mann zumindest einen Fall von Maulwurfsjagd nachweisen.