Einem 43-jährigen Blomberger droht die geschlossene Psychiatrie. Der Mann soll vor rund einem halben Jahr in einem Haus Feuer gelegt haben, weil ihm das nach seinen Angaben Stimmen befohlen haben. Viel passiert ist dabei glücklicherweise nicht. Für heute ist vor dem Detmolder Landgericht ein Sicherungsverfahren angesetzt. Beispielsweise wegen einer psychischen Erkrankung ist eine Gefängnisstrafe manchmal nicht möglich, die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie aber schon. Darum geht es heute vor Gericht.