Unter anderem Lemgo und Kalletal werden kein nachträgliches Geld aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 bekommen. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster hat eine Klage gegen das Gesetz heute abgewiesen. Lemgo und Kalletal waren gemeinsam mit 78 weiteren Städten und Gemeinden gegen das Gesetz vorgegangen. Sie fühlten sich bei der Verteilung von Steuergeldern benachteiligt. Das Land NRW hatte zwar den Kommunen INSGESAMT deutlich mehr Geld zugesprochen als in 2011. Durch einen anderen Verteilschlüssel profitierten davon aber vor allem größere Städte - andere dagegen bekamen weniger als vorher. Die Richter in Münster kamen zu dem Schluss, dass das Land seinen Spielraum bei der Verteilung genutzt hat und dass das GFG damit rechtens ist.