Im Fall der Weiterführung der Ostwestfalenstraße hinter Bad Salzuflen-Lockhausen haben sich klagende Bürger und Vertreter der Bezirksregierung getroffen. Das Verwaltungsgericht Minden lud zu einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin. Es geht um das Stück der L 712n zwischen der Lockhauser Autobahnauffahrt und der Herforder Straße in Bielefeld. Betroffen sind drei Eigentümer, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss wehren. Eigentlich sollte mit dem Termin in Minden die mündliche Verhandlung vorbereitet werden. Laut dem Sprecher der Bezirksregierung Detmold, Andreas Mosecke, gebe es noch kein Datum für eine mündliche Verhandlung, so die LZ. Vielmehr kommen die Parteien zu einem weiteren nicht-öffentlichen Termin am 12. Januar zusammen.