Das Landgericht Detmold muss sich noch einmal mit dem gewaltsamen Tod einer Frau aus Augustdorf befassen. Der Bundesgerichtshof ist mit der Urteilsbegründung nicht einverstanden. Das Gericht hatte den Angeklagten in dem Fall im September wegen Totschlags zu 11 Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte und das Opfer waren früher ein Paar. Im Januar vergangenen Jahres kam es nach der Trennung zu einem Streit, bei dem der Mann das Opfer mit einem Messer umbrachte. Das Detmolder Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags. Für den BGH hat es dabei aber nicht genügend begründet, warum es sich bei der Tat nicht um einen minderschweren Fall handelte. Dabei geht es um die Frage, in wieweit das Opfer den Mann durch aggressives Verhalten möglicherweise provoziert hat. Denn sie hatte bei dem Streit damals das Messer zuerst in der Hand und hatte den Angeklagten vor der Tat damit leicht am Arm verletzt. Bei Totschlag in einem minderschweren Fall läge die Höchststrafe bei zehn Jahren.