In Augustdorf können neue Gewerbeflächen entstehen. Durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm ist der Umlegungsplan für das Gelände zwischen Kohlen- und Imkerweg unanfechtbar.
Damit hat das Umlegungsverfahren 10 Jahre gedauert. Am Ende müssen die Grundstückseigentümer doch Anteile abgeben, um die Erschließung eines Gewerbegebietes zu sichern. Die letzte Klägerin hat ihre Klage vor dem Hammer OLG zurückgezogen. Augustdorfs Bürgermeister Andreas Wulf sieht darin die Chance auf mehr Gewerbebetriebe in seiner Gemeinde ? und die würden mehr Steuern bringen. Es ginge nicht darum Bürger zu enteignen, sondern Einnahmequellen für die Zukunft zu sichern, sagte Wulf.