Die Gewerkschaft ver.di geht jetzt gerichtlich gegen den Lemgoer Verein St. Loyen vor. Der Vorwurf: In dem Verein wird die Wahl eines Betriebsrats verhindert.
Erst im März hatte das Detmolder Arbeitsgericht festgestellt, dass St. Loyen keine diakonische Einrichtung ist. Die Gewerkschaft hatte direkt danach angekündigt, für einen Betriebsrat sorgen zu wollen. Durch das Urteil sei klar, dass der Verein in Lemgo nicht vom Kirchenrecht und damit deutlich schwächeren Mitarbeitervertretungen profitiere. Die Gewerkschaft befürchtet, dass Stadt und Arbeitgeber ihre Verkaufspläne ohne Interessenvertretung für die Arbeitnehmer durchsetzen wollen. Der Verein St. Loyen engagiert sich nach eigenen Angaben seit vielen Jahren für die Betreuung alter und junger Menschen in Lemgo und Umgebung.