Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Lippe fordert einen einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Der hatte geurteilt, dass Imbissbuden ihre Speisen zum reduzierten Steuersatz anbieten dürfen. Allerdings nur, wenn der Gast beispielsweise eine Bratwurst im Stehen isst. Sitzend im Restaurant wären für die gleiche Bratwurst statt 7 Prozent 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Der DEHOGA hält diese Praxis nach eigener Mitteilung für nicht nachvollziehbar und fordert den – so wörtlich – Steuerirrsinn zu beenden. Der Verband will, dass grundsätzlich der 7 Prozent-Mehrwerstteuersatz im Gastronomiegewerbe gilt.