Private Gaskunden der Stadtwerke Detmold sind von der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht betroffen. Die Richter dort hatten bei einigen Energieversorgern einseitige Preisregelungen beanstandet. Der BGH hat entschieden, dass Kunden benachteiligt sind, in deren Verträgen zwar das Recht auf Preiserhöhungen fest gelegt ist, nicht aber die Pflicht zu Preissenkungen. Nach Angaben der Stadtwerke Detmold hält sich das Unternehmen schon lange an die BGH-Forderung. Es gebe gesunkene Beschaffungskosten an die Kunden weiter. Die nächste deutliche Preissenkung stehe im Oktober an. Über die Höhe müsse der Aufsichtsrat der Stadtwerke entscheiden. Matthias Lehmann, Radio Lippe.