Kinder aus Niedersachsen, die in Lippe in den Kindergarten gehen, dürfen ihren Platz bis zur Einschulung behalten. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises entschieden. Die für diese Kinder fehlenden Landesmittel nach dem Kinderbildungsgesetz KIBIZ werden deren Heimatkommunen in Rechnung gestellt.