Am kommenden Montag muss sich das Verwaltungsgericht Minden bei einem Erörterungstermin mit der geplanten Schließung des Grundschulstandortes Blomberg Istrup beschäftigen. Ein Elternteil möchte erreichen, dass der vom Rat beschlossene Sofortvollzug der Schließung aufgehoben wird. Unterdessen hat ein Gutachten ergeben, dass auch das zweite Bürgerbegehren gegen die Schulschließung unzulässig ist. Ein Grund war, dass es in bestehende Rechtsverhältnisse eingreift: Und zwar dadurch, dass Eltern bereits ihre Kinder an anderen Grundschulen angemeldet haben. Sollte das Bürgervotum Erfolg haben, müsste eine andere Schule geschlossen werden. Das ist nach Abschluss der Anmeldungen aber rechtswidrig, sagte Bürgermeister Klaus Geise im Radio Lippe Gespräch.