Wilfried W. – der Angeklagte im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter-Bosseborn – gehört in die Psychiatrie. Zu diesem Schluss kommt die Gutachterin, die den Angeklagten unter die Lupe genommen hat.
Nach Auffassung der Gutachterin ist Wilfried W. nur vermindert schuldfähig. Grund dafür sei, dass er unter einer erheblichen Intelligenzminderung und einer Persönlichkeitsstörung leide. Die Einschätzung der Gutachterin könnte zur Folge haben, dass Wilfried W. bei einer Verurteilung nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie wandert. Das Gutachten soll nächsten Monat vorm Landgericht Paderborn vorgestellt werden. Wilfried W. und seine mitangeklagte Ex-Frau sollen über Jahre hinweg Frauen in ihr Haus nach Höxter-Bosseborn gelockt- und dort schwer misshandelt haben. Zwei Frauen überlebten das Martyrium nicht.