Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Lippe wendet sich strikt gegen die mögliche Einführung einer Bettensteuer in Detmold. Der DEHOGA hält diese Steuer für verfassungswidrig.
Der Verband argumentiert, dass eine solche Steuer die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstandenen Vorteile für die Branche zunichte macht. Gemeint ist dabei der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Eine Bettensteuer würde das Hotelgewerbe hinsichtlich Investitionen verunsichern, schreibt der DEHOGA. Die Betriebe müssten die Steuer an ihre Kunden weitergeben, was einen Wettbewerbsnachteil zur Folge hätte.