Die tödlichen Schläge am Kläschenmarkt in Horn Bad Meinberg haben einem 18-Jährigen 5 Jahre Jugendhaft. Er hatte einen 35-Jährigen so stark geschlagen hatte, dass er starb.
Die Anklage wegen Totschlags hatte das Gericht aber fallengelassen und stattdessen nur ein Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge gesprochen. Auch wenn der 18-Jährige wild um sich geschlagen habe, sei ihm keine Tötungsabsicht nachzuweisen, sagte Richter Michael Reineke in der Urteilsbegründung. Der Komplize des Täters bekam 4 Wochen Jugendarrest wegen schwerer Körperverletzung. Die sind wegen der viermonatigen Untersuchungshaft bereits abgegolten. Der Verteidiger des Haupttäters ist mit dem Urteil nicht einverstanden und will vielleicht Revision einlegen. Matthias Lehmann für Radio Lippe