Die Vergewaltigung eines geistig behinderten Mannes muss ein Lemgoer mit drei Jahren Haft verbüßen. Diese Strafe hat heute das Detmolder Landgericht verhängt. Der 34-Jährige ist ein Wiederholungstäter. Er hatte bereits einmal einen Jungen sexuell bedrängt und dafür eine Bewährungsstrafe erhalten. DNA-Spuren überführten den Mann, der den Tatablauf abstritt.