Die Revision hat sich für einen Augustdorfer Totschläger gelohnt. Seine Haftstrafe ist von elf auf achteinhalb Jahre verkürzt worden. Der Mann hatte seine Ex-Freundin in Augustdorf im vergangenen Jahr mit mehreren Messerstichen getötet.
In dem aufgerollten Verfahren ging es um die Frage, inwieweit das Verhalten der Getöteten die Tat provoziert hat. Es soll vorher eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Ex-Paar gegeben haben, bei der auch die Getötete zu einem Messer gegriffen haben soll. Das sahen die Richter beim zweiten Prozess in Detmold auch so und verurteilten den Mann wegen Totschlags in einem minderschweren Fall.
Der Bundesgerichtshof hatte das Strafmaß aus dem ersten Prozess in Detmold aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich mal von einer Eifersuchtstat aus, Zeugen konnten das aber nicht stützen, so dass dem Gericht Beweise für einen Mord fehlten.