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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Haftung für Dachlawine

Eine Dachlawine kommt eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Bad Salzuflen teuer zu stehen. Das Auto eines Mieters ist durch eine solche Lawine beschädigt worden. Der Schnee stürzte vom Dach des Hauses und beschädigte Motorhaube und Kotflügel des Autos, das auf einem angemieteten Parkplatz vor dem Haus stand. Reparatur- und Gutachterkosten beliefen sich auf knapp 2.600 Euro, diese klagte der Autobesitzer und Mieter ein. Die Hälfte des Schadens muss die Eigentümergemeinschaft bezahlen, entschied jetzt das Landgericht Detmold. So hatte auch schon das Lemgoer Amtsgericht entschieden.