Der NRW-Verfassungsgerichthof verkündet heute die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen die Inklusionsvorgaben. Zusammen mit Augustdorf beklagen 52 Kommunen, dass das Land Kosten nicht ausreichend übernimmt.
Die Beschwerde der Städte und Gemeinden richtet sich ausdrücklich nicht gegen das Prinzip des gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne Behinderung. Die Kommunen meinen aber, dass sich das Land stärker an den Inklusionskosten beteiligen muss. NRW habe ihrer Ansicht nach die verfassungsrechtlichen Vorschriften für einen finanziellen Ausgleich der Kommunen nicht beachtet. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat aber Zweifel, ob die Städte und Gemeinden überhaupt klageberechtigt sind.