Landrat Friedel Heuwinkel bezeichnete das Urteil im Prozess um den Torunfall von Augustdorf als „Katastrophe“. Das Amtsgericht hatte den angeklagten Ehrenamtlichen Helfer wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.
Der Angeklagte bekam eine Geldstrafe auf Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte 700 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Friedel Heuwinkel zweifelt das Urteil nicht an, dennoch bezeichnete er es als „Katastrophe“ für das Ehrenamt im Kreis Lippe. Viele Menschen könnten sich dadurch eingeschüchtert fühlen und ehrenamtliche Tätigkeiten meiden. Bei dem Unfall vor zwei Jahren war bei einem Fußballturnier einem Jungen ein abgestelltes Tor auf den Kopf gefallen. Aus Sicht des Gerichts hätte der Angeklagte das Tor besser sichern müssen.