Die unter anderem in Detmold verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck muss ihre volle Strafe absitzen. Die Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts hat einen Antrag auf eine vorzeitige Freilassung auf Bewährung abgelehnt, sagte ein Sprecher.
Damit ist die Haftverkürzung für die 91-Jährige endgültig vom Tisch. Eine Begründung für die Ablehnung nannte das Gericht nicht. Haverbeck sitzt seit Mai vergangenen Jahres im Gefängnis. Sie war wegen Volksverhetzung in mehreren Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nächsten Monat sind zwei Drittel davon vorbei.
Das ist normalerweise der Zeitpunkt, ab dem eine Freilassung auf Bewährung infrage kommt. Haverbeck hatte unter anderem im Rahmen des Detmolder Auschwitzprozesses behauptet, dass das KZ ein Arbeitslager und kein Vernichtungslager war. Zuletzt hatten mehrfach Unterstützer aus der rechten Szene für Haverbecks Freilassung demonstriert.