Zwei Hundehalter aus Lippe wollen sich jetzt doch nicht vor Gericht gegen Auflagen wehren. Das Verwaltungsgericht Minden hatte beiden Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.
Aus diesem Grund zeigten sich die Hundehalter einsichtig, sagte uns eine Sprecherin des Gerichts. Bei einem Fall ging es um einen Hund aus Lage, der mehrfach zugebissen haben soll. Die Stadt Lage stufte das Tier deshalb als gefährlich ein, sodass es unter anderem draußen an der Leine sein muss. Wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird, dürfen die Besitzer ihn unter Umständen nicht behalten oder müssen mehr Hundesteuer bezahlen. Im zweiten Fall ging es um einen Hund aus Bad Salzuflen, der angeblich immer wieder auf die Straße läuft. Der Besitzer fand den verordneten Leinenzwang überzogen. Beide Kläger wollten sich ursprünglich gegen die Auflagen wehren.