In Lippe können Unternehmen und Soloselbstständige jetzt ihre eigene Corona-Überbrückungshilfe berechnen – mithilfe eines IHK-Rechners. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold hat das Berechnungstool jetzt im Internet zur Verfügung gestellt.
Der IHK-Rechner kommt genau richtig: Das Corona-Soforthilfe-Programm ist ausgelaufen. Als Folgeprogramm soll in dieser Woche die „Corona-Überbrückungshilfe“ starten. Von der Corona-Krise besonders hart getroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb können für die Monate Juni, Juli und August Zuschüsse beantragen.
Die Grundvoraussetzung: In den Monaten April und Mai müssen sie durchschnittlich einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent erlitten haben. Die Berechnung der möglichen Zuschüsse sei komplex, deswegen die Hilfe mit einem Excel-Tool auf der Homepage der IHK.
Es berücksichtigt die unterschiedlichen Fallkonstellationen des Förderprogramms bis hin zu den Ausnahmeregelungen bei besonders hohen Fixkosten. Die IHK Lippe informiert Unternehmen aus Lippe während der Geschäftszeiten über eine eigene Telefon-Hotline (05231 / 7601–94) über das Förderprogramm und die Antragsvoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und soll ab dem 10. Juli 2020 möglich sein.
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