Arbeitnehmer in Kurzarbeit können noch weitere Hilfen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund Paderborn – Lippe –Höxter hin.
Derzeit sind etwa 16.000 Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen. Das heißt: sie bekommen nur etwa 60 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens. Der DGB empfiehlt gerade Geringverdienern in dieser Situation, Wohngeld und eventuell den Kinderzuschlag zu beantragen. Erfolgreich sind solche Anträge nach DGB-Angaben bei Familien bis zu einem Bruttogehalt von 2.500 Euro. Weitere Infos dazu finden sie hier. Volker Müller-Ulrich, Radio Lippe