Die Gemeinde Augustdorf wehrt sich gegen zu hohe Kosten bei der Umsetzung der Inklusion an Schulen. Gemeinsam mit 51 anderen Städten und Gemeinden aus NRW hat sie Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Klage richtet sich gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wurde das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern als Regelfall festgelegt. Die Kläger sehen durch dieses Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Wann die Verhandlung am NRW-Verfassungsgerichthof in Münster beginnt, steht noch nicht fest.