Ein Jäger und Waffensammler aus Lemgo bekommt seine widerrufenen Waffenbesitzkarten nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Bei einer Überprüfung im März durch die Polizei hatte sich gezeigt, dass der Kläger seine insgesamt 17 Waffen nicht in einem vorgeschriebenen Waffenschrank aufbewahrt hatte sondern in einem normalen Holzschrank. Daraufhin musste der Mann die Waffen abgeben. Seine Klage begründete er damit, dass er die Waffen damals nur kurzfristig zur Reinigung aus dem vorgeschriebenen Schrank genommen hatte. Weil aber der Waffenschrank bei der Überprüfung halbvoll mit Gartenutensilien war, wies das Gericht die Klage ab.