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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Justizirrtum

In einem kuriosen Prozess hat die Paderborner Justiz einen Irrtum ausgebügelt. Betroffen davon war ein Angeklagter aus Schieder Schwalenberg.

Der Mann war wegen Drogenhandels in Paderborn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe war der Staatsanwaltschaft zu mild – im Berufungs-Prozess wurde sie auf 4 Jahre und 2 Monate Haft erhöht. Problem: Der Staatsanwaltschaft fiel auf, dass die Gesamtstrafe diesmal zu hoch war, weil sie vier Jahre nicht überschreiten darf. Also ging sie gegen ihre eigene Forderung noch einmal vor Gericht - mit dem Ergebnis, dass der Drogenhändler nun dreieinhalb Jahre absitzen muss.