Ein Beamter der JVA Detmold ist wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Seinen Beamtenstatus hat er aber nicht verloren. Momentan arbeitet der Mann nicht im Gefängnis, das Bundesverwaltungsgericht muss noch über eine Beschwerde des Anstaltsleiters entscheiden. Der Leiter der JVA Oliver Burlage sagte uns unmissverständlich, dass er sich von dem Mitarbeiter trennen will. Ein Gericht hatte den Beamten zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Damit war klar, dass der Mitarbeiter nicht entlassen werden darf. Anstaltsleiter Oliver Burlage hat dann vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Zuletzt hatte das für NRW zuständige Oberverwaltungsgericht Münster eine Entlassung des wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilten Beamten abgelehnt und gleichzeitig klar gemacht, dass eine Revision gegen das Urteil nicht möglich ist. Dagegen hat Burlage eine Nicht-Zulassungsbeschwerde eingereicht und über die muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.