Das Detmolder Landgericht hat einen Nachbarschaftsstreit um Videoüberwachung beendet. Eine Bad Salzuflerin fühlte sich zu Recht durch die Kameras auf dem Nachbargrundstück gestört. In dem Rechtsstreit ging es um einen Firmeninhaber, der sein Gelände mit den Kameras vor Diebstählen und Vandalismus schützen wollte. Die Nachbarin klagte, weil die Kameras auch einen Teil des Grundstücks aufnahmen, auf dem sie wohnt. Das Amtsgericht gab ihr Recht und auch in der Berufung zog der Firmeninhaber nun den Kürzeren. Die Videoüberwachung verletze unter anderem Persönlichkeitsrechte, so das Landgericht. Allein die Möglichkeit, dass die Frau auf ihrem Grundstück gefilmt wird, reiche als Klagegrund.