Zwei Häftlinge der JVA Detmold sind mit einem Vorstoß gegen ihre Haftbedingungen gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm wies ihre Klagen auf Schmerzensgeld wegen zu kleiner Zellen ab.
Die beiden Männer hatten in der JVA Detmold ein Papier unterschrieben, dass sie sich mit den Haftbedingungen einverstanden erklären. Und dass sie sich bei Überbelegung in andere Anstalten verlegen lassen können und anderenfalls auf Schmerzensgeld verzichten. Mehr Glück hatten drei Häftlinge der JVA Münster. Ihre Klagen wegen zu kleiner Zellen erkannte das Gericht an und schloss einen Vergleich. Landesweit gibt es bisher knapp 130 solcher Einigungen.