In Nordrhein-Westfalen müssen die Läden an den Sonntagen vor Weihnachten geschlossen bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilbeschluss entschieden.
Seit Jahren geht die Gewerkschaft Verdi vor Gerichten erfolgreich gegen Pläne von Kommunen und Einzelhandel für mehr Sonntagsöffnungen vor. In der Corona-Krise gab es nun neue Argumente für verkaufsoffene Sonntage (das Einkaufsgeschehen im Advent entzerren und einen "unregulierbaren Kundenandrang" vermeiden wollen). Doch in NRW bleibt das Oberverwaltungsgericht seiner Linie treu.