Das Urteil gegen einen aus dem Fernsehen bekannten Tanzlehrer aus Detmold hat sich auch in der heutigen Berufungsverhandlung am hiesigen Landgericht nicht geändert. Es bleibt bei insgesamt drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis für den Angeklagten. Der Mann hatte in mehreren Fällen Waren oder Dienstleistungen bestellt, obwohl er wusste, diese nicht bezahlen zu können. Der Schaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. Die Staatsanwaltschaft war gegen das Urteil der ersten Instanz in Berufung gegangen. Die Anklage sah ein gewerbsmäßiges Handeln beim Detmolder. Dem folgte das Landgericht heute auch. Es hält die verhängte Strafe aber für ausreichend, sagte uns eine Justizsprecherin. Der Angeklagte sitzt bereits wegen einer anderen Sache in Haft