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Daniel Hobein
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Nachrichten aus dem Kreis Lippe

Keine Chance für Bürgerbegehren

Das Mindener Verwaltungsgericht hat die Klage der Gegner des PPP-Projekts des Kreises abgewiesen. Die wollten erreichen, dass ein Bürgerbegehren mit gut 19000 Unterschriften für zulässig erklärt wird. Das hatte der Kreistag Ende 2006 abgelehnt. Damals hatte der Kreis argumentiert, dass das Begehren nicht korrekt formuliert war und so die Unterschreiber falsch über das Projekt zur Teilprivatisierung der Kreisstraßen informiert wurden. Dem sind die Mindener Richter nun gefolgt.