Zwei ehemalige Insassen der JVA Detmold bekommen keine Entschädigung für ihre Haftbedingungen. Das hat heute das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Die Männer waren wegen zu kleiner Zellen vor Gericht gezogen. Der Vorstoß scheiterte zum wiederholten Male. Zwar seien die Haftbedingungen tatsächlich menschenunwürdig gewesen. Die Insassen hätten aber in eine andere JVA umziehen können. Da sie das Angebot ablehnten, haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Einer der Ex-Häftlinge hatte zu viert auf 18 Quadratmetern gelebt, der andere zu zweit in einer neun Quadratmeter großen Zelle.