Der Eilantrag des Kalletaler CDU-Gemeindeverbandes gegen die Durchführung der Wiederholungswahl hat nach Einschätzung der Gemeinde wenig Chancen auf Erfolg. Sie beruft sich auf den eigenen Rechtsbeistand.
Ein von der Gemeinde Kalletal beauftragter Jurist hat diese bereits in früheren Instanzen in Minden und Münster vertreten. Er sagt: Gegen Kommunalwahlentscheiden kann man gar nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klagen. Denn sie beruhen auf Landesrecht. Deshalb sei das frühere Nein aus Münster gegen eine Klage der CDU abschließend. Der Jurist: Man sei sehr zuversichtlich, dass es Grünes Licht für die Wahl am 20. März gibt.