Am Pfingstmontag müssen Bäckereien, Zeitungsläden und Blumengeschäfte geschlossen bleiben. Darauf weist die Bezirksregierung Detmold hin.
Das neue Ladenöffnungsgesetz erlaubt es derartigen Ladenbesitzern grundsätzlich, ihr Geschäft an Sonn- und Feiertagen für fünf Stunden zu öffnen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das gelte aber nicht für den Pfingstmontag. Über die Öffnung an den anderen Feiertagen entscheide der jeweilige Ladeninhaber. Bei Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro möglich.