Im Kreis Lippe macht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder bisher keine juristischen Probleme. Beim zuständigen Verwaltungsgericht ist noch keine entsprechende Klage eingegangen. Der Rechtsanspruch besteht seit Anfang August. Landesweit habe es bisher nur wenige Klagen gegeben, sagte eine Sprecherin des Familienministeriums auf Radio Lippe-Anfrage. Mit einer weiteren Klagewelle sei nicht zu rechnen. Denn mittlerweile gebe es ein Urteil, dass Die Kommunen den Rechtsanspruch auch über eine Tagesmutter decken dürfen. Dagegen hatte es zuletzt in Köln eine Klage gegeben, die letztlich keinen Erfolg hatte.