Die Bürger in Augustdorf müssen sich künftig stärker an den Kosten für Straßenbauarbeiten beteiligen. Bisher hat die Gemeinde Mindestsätze erhoben, laut Bauausschuss soll sich das ändern.
Für Fahrbahnsanierungen müssen Bewohner von Anliegerstraßen sich künftig nicht mehr zur Hälfte, sondern zu 80 Prozent an den Kosten beteiligen. Bei Hauptverkehrsstraßen ändert sich der Satz von 30 auf 50 Prozent. Für Gehwegarbeiten erhöht sich die Kostenbeteiligung um 10 bis 20 Prozentpunkte. Für Radwege und Geh-/Radwege soll auch künftig der Mindestsatz gelten. Der Rat muss die Änderungen noch beschließen.