Im Detmolder Auschwitz-Prozess wird es keine Befragung in den USA geben. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag eines Nebenklägervertreters ab. Eine Reise nach Atlanta, um drei weitere Holocaust-Überlebende zu befragen, sei unverhältnismäßig. Am neunten Prozesstag terminierte die Verteidigung außerdem die angekündigte Erklärung ihres Mandanten. Ein Anwalt wird in genau zwei Wochen die mit Spannung erwartete Einlassung des 94-jährigen Angeklagten aus Lage verlesen. Der Lagenser selbst wird nicht aussagen, auch mögliche Fragen wird er nicht persönlich beantworten. Dem ehemaligen Auschwitzwachmann wird 170.000fache Beihilfe zum Mord vorgeworfen.